Anwaltskanzlei Margrit Pape-Jacksteit
Fachanwältin für Familienrecht - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Mediatorin
 

Anwaltskosten

Die Ungewissheit darüber, wie teuer ein Besuch beim Anwalt wird, soll Sie nicht davon abhalten, mit meiner Kanzlei Kontakt aufzunehmen. Gleich zu Beginn informiere ich Sie gerne über die Höhe der zu erwartenden Gebühren. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

Die anwaltliche Vergütung erfolgt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Die Höhe der Vergütung richtet sich in der Regel nach dem Gegenstands- oder Streitwert. Der Anwalt ist nach dem RVG berechtigt, auf seine voraussichtlich entstehenden Gebühren einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

Die Rechtsanwaltsvergütung ist zum 1. Juli 2006 geändert worden. Seit diesem Zeitpunkt hängt die Höhe der Vergütung für eine Erstberatung und anwaltliche Beratungen oder Gutachten nicht mehr von der gesetzlichen Gebührenordnung (RVG) ab. Der Anwalt soll nach dem Willen des Gesetzgebers auf eine Gebührenvereinbarung mit dem Mandanten hinwirken.

Üblicherweise schließe ich mit meinen Mandanten eine Vergütungsvereinbarung ab, wobei ich die Vereinbarung nach Stundenhonoraren vorziehe. Diese Vergütungsvereinbarung wird vor der Mandatierung mit Ihnen besprochen und schriftlich niedergelegt.

Oft werde ich gefragt, ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt. Leider erstattet die Rechtsschutzversicherung nicht jede Inanspruchnahme anwaltlicher Leistung.

So werden z.B. Vertretungen in Ehescheidungsverfahren und Folgesachen vom Rechtsschutz nicht übernommen. In Familiensachen wird in der Regel nur die Gebühren einer Erstberatung von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Alle weiteren Kosten sind von Ihnen zu tragen.

In Arbeitsrechtsangelegenheiten werden die Kosten der außergerichtlichen Vertretung in der Regel übernommen, wenn ein Pflichtverstoß der Gegenseite vorliegt. Die Kostenübernahme für die gerichtliche Tätigkeit wird in der Regel erteilt. Ich ziehe es vor um jegliche Unsicherheit zu vermeiden, stets vor jeder Klageeinreichung Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung aufzunehmen und um Kostenübernahme nachzusuchen.

Wenn Sie sicher gehen wollen, dass die von Ihnen gewünschte Anwaltstätigkeit von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wird, sollten Sie selbst vorab Ihre Versicherung danach fragen.

Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, die Anwalts- und Gerichtskosten aufzubringen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe– und Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Beratungshilfe kann vom Gericht für die außergerichtliche Beratung und Vertretung durch einen Anwalt durch das Amtsgericht bewilligt werden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Amtsgericht und beantragen Beratungshilfe. Legen Sie mir daher bereits vor Beginn des ersten Gesprächs den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe vor.

Für ein gerichtliches Verfahren kann bei schlechten Einkommens- und Vermögensverhältnissen Prozesskostenhilfe beantragt werden. Diesen Antrag stelle ich für Sie mit Einreichung der Klagen und Anträge oder in anderen Schriftsätzen. Über den Antrag entscheidet das Gericht. Sollte der Antrag abgewiesen werden, müssen Sie die durch meine Beauftragung entstandenen Gebühren tragen. Dies gilt auch für die Kosten des dem eigentlichen Prozess vorangehenden gerichtlichen Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens.

Die Antragsformulare für Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie unter Niedersächsisches Landesjustizportal 'Service>Formulare'.