Anwaltskanzlei Margrit Pape-Jacksteit
Fachanwältin für Familienrecht - Fachanwältin für Arbeitsrecht - Mediatorin
 

Fortbildung

Das Fortbildungszertifikat der Bundesrechtsanwaltskammer wird Anwälten und Anwältinnen auf Antrag verliehen, die im besonderen Maße sich fortbilden. Die Fortbildung erfasst:

  • Materielles Recht
  • Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht
  • Verfahrens- und Prozessrecht
  • Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung

Die anerkennenden Fortbildung bezieht sich dabei auf Seminare und Fachveranstaltungen, an denen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen hörend oder dozierend teilgenommen haben.